Ein Sicherheitsroboter in Basel

„Sicherheitsroboter verbreiten sich in den Stadtteilen, in den Einkaufszentren und auf den Firmengeländen, als rollende und fliegende Maschinen. Sie sollen für die Sicherheit der Unternehmen, Besucher und Kunden sorgen. Sie sind autonom bzw. teilautonom oder werden von Menschen oder weiteren Systemen zu Einsatzorten navigiert. Je nach Zusammenhang werden sie auch als Überwachungsroboter oder Polizeiroboter bezeichnet.“ So erklärt es ein Beitrag von Oliver Bendel im Gabler Wirtschaftslexikon vom März 2020. Im Artikel „Auf der Basler Herbstmesse patrouillieren Roboter statt Menschen“ von SRF vom 31. Oktober 2025 wird auf das Modell des Schweizer ETH-Start-ups Ascento eingegangen. Dieses war auf der Basler Herbstmesse unterwegs, um Sicherheit auf dem Gelände herzustellen. „Die kantonale Datenschützerin war darüber nicht informiert und stoppte den Einsatz aus Datenschutzgründen.“ (Website SRF) Sie fühlte sich laut SRF in „einen Science-Fiction-Film“ versetzt – dabei sind Sicherheits- und Überwachungsroboter in vielen Ländern längst Standard. Tatsächlich sollte man sie aber nicht in öffentlichen oder teilöffentlichen Bereichen betreiben, und schon gar nicht ohne Genehmigung, die offensichtlich nicht vorlag. Oliver Bendel schreibt seit 2016 über das Thema. Damals war er dem K5 in Stanford begegnet. In seinem Artikel „Mehr Unsicherheit mit Sicherheitsrobotern?“ diskutierte er die Chancen und Risiken des Einsatzes.

Abb.: Auch Menschen können für Sicherheit sorgen

Mensch-Maschine-Entgrenzungen

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat im Rahmen des TAB-Projekts „Mensch-Maschine-Entgrenzungen“ eine neue Ausschreibung gestartet. Zum Hintergrund heißt es auf der Website: „Das TAB-Projekt Mensch-Maschine-Entgrenzung beschäftigt sich mit technologischen Trends, die zu einer zunehmenden Verschmelzung von Mensch und Maschine führen. Angetrieben wird die Entgrenzungsdynamik im Wesentlichen durch Entwicklungen in zwei Technologiefeldern: den Neurotechnologien auf der einen Seite, die zu einer fortschreitenden Technisierung des Menschen führen (durch die direkte Kopplung elektronischer Geräte an das Gehirn resp. Nervensystem), sowie der autonomen Robotik auf der anderen Seite, die Maschinen hervorbringt, die nicht nur immer eigenständiger handeln, sondern dem Menschen auch immer ähnlicher werden.“ (Website TAB) Mit Fokus auf Robotik in Pflege und Rehabilitation werden, wie Dr. Christoph Kehl mitgeteilt hat, Gutachten zu folgenden drei Themenfeldern vergeben: 1. Autonome Assistenzsysteme in der Pflege: Potenziale und Grenzen aus pflegewissenschaftlicher Sicht; 2. Pflege- und Rehabilitationsrobotik: Fallstudien zur Forschungs- und Entwicklungspraxis; 3. Rechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze autonomer Pflegetechnologien: Haftung und Datenschutz. Abgabetermin für Angebote ist der 15. Februar 2016. Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie zur Untersuchung über www.tab-beim-bundestag.de/de/gutachter/g20700.html.