Grundrechte für Primaten

Grundrechte für Primaten fordert ein Positionspapier, das im April 2016 erschienen ist. Im Abstract heißt es: „Nichtmenschliche Primaten sind hochkomplexe Wesen und besitzen ein fundamentales Interesse daran, zu leben und körperlich und geistig unversehrt zu bleiben. Die bestehenden rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz tragen diesen Interessen aber kaum Rechnung, weshalb Primaten des Schutzes durch Grundrechte bedürfen. Um die Forderung nach Grundrechten umzusetzen, wird ein konkreter Vorschlag für eine kantonale Initiative gemacht, die die Verankerung von Grundrechten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit für nichtmenschliche Primaten auf kantonaler Verfassungsstufe verlangt.“ Autorinnen und Autoren sind Raffael Fasel (Sentience Politics), Charlotte Blattner (PhD-Kandidatin im Völker- und Tierrecht, Universität Basel), Adriano Mannino (Präsident von Sentience Politics) und Tobias Baumann (Leiter Strategie von Sentience Politics). Als Unterstützer werden Prof. Dr. Oliver Bendel (Hochschule für Wirtschaft, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW) und Prof. Dr. Markus Wild (Universität Basel) genannt. Bendel verbindet in seiner Forschung Maschinen- und Tierethik und hat im April 2016 zur Tier-Maschine-Interaktion an der Universität Bochum vorgetragen. Wild vertritt an seiner Hochschule u.a. die Tierphilosophie, inklusive der Tierethik, sowie die Philosophie der Biologie. Das Positionspapier kann direkt über sentience-politics.org heruntergeladen werden (Link nicht mehr gültig).

Primat

Abb.: Ein Primat wie du und ich

Roboterrecht im Doktoratsprogramm

In Deutschland wird schon seit einigen Jahren zum Roboterrecht geforscht, vor allem an der Universität Würzburg. Auch an der Universität Basel beschäftigt man sich schon eine Weile mit diesem Gebiet. Die Tageswoche meldet am 22. Februar 2016 mit Blick auf die Stadt am Rhein: „Ab Herbst sollen Doktorierende an der Schnittstelle zwischen Robotik und Recht forschen.“ Samuel Schlaefli wirft zunächst Fragen dieser Art auf: „Wie geht eine Gesellschaft damit um, wenn plötzlich nicht mehr Menschen, sondern Maschinen Entscheidungen treffen? Wer haftet, wenn Menschen durch künstliche Intelligenz verletzt oder gar getötet werden? Könnten Roboter einst als haftbare juristische oder natürliche Personen in unser Rechtssystem eingebunden werden?“ (Tageswoche, 22. Februar 2016) Dann wird u.a. Sabine Gless zitiert, Professorin an der Universität Basel, die die rechtliche Situation bei Robotern mit derjenigen bei Kindern vergleicht. Es brauche „eine rechtspolitische Entscheidung dazu, ob Halter von Robotern nur bedingt haftbar gemacht werden, oder ob sogar eine verschärfte Haftung angebracht wäre“ (Tageswoche, 22. Februar 2016).

Autos und Cyborgs

„Im Auto sind jetzt schon alle Cyborgs“ – dies ist der Titel einer Tagung, die am 12. März 2015 im Pro Iure Auditorium der Juristischen Fakultät der Universität Basel stattfindet. Es geht – so verrät der Untertitel – um Perspektiven der Mensch-Roboter-Kombination in Fahrzeugen. Im Informationsblatt heißt es: „Der Workshop analysiert die Schnittstelle von Mensch und Technik am Beispiel autonomer Fahrzeuge unter verschiedenen Gesichtspunkten: Das erste Panel analysiert Haftungskonzepte für den Einsatz von Robotern – ausgehend von der Prämisse, dass der Rechtssicherheit eine Schlüsselrolle für die gesellschaftliche Nutzung von Innovationen zukommt. Gegenstand des zweiten Panels ist die Wechselwirkung zwischen Technik und Rechtsentwicklung sowie Umwälzungen in der Versicherung.“ Das dritte Panel beleuchte sowohl grundsätzliche als auch disziplinübergreifende Aspekte der Automatisierung im Straßenverkehr. Die Tagung ist kostenlos. Um Anmeldung bis zum 4. März 2015 wird gebeten, per E-Mail über LstZech-ius(at)unibas.ch.