Sollen Roboter haften?

Haben Roboter Rechte bzw. soll man sie mit Rechten ausstatten? Die eine Frage ist ethisch, die andere rechtlich deutbar. Oliver Bendel hält als Ethiker nichts von Rechten für Roboter. Dies können weder empfinden noch leiden, sie haben kein Bewusstsein, sie sind keine echten Personen, aber auch keine echten Lebewesen. Im Zivilrecht kann man, so seine Meinung, ohne weiteres eine elektronische Person konstruieren, die man verklagen kann und die dann haften muss (etwa über ein Budget, das sie hat, oder einen Fonds, mit dem sie verbunden ist). Einerseits ist das die Lösung für das Problem, dass sich in vielen Fällen kaum mehr eindeutig verantwortliche natürliche oder juristische Personen ausmachen lassen. Andererseits eben nicht, denn woher sollte das Geld kommen – wenn nicht von natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Roboter in irgendeiner Verbindung stehen? Und bei selbstlernenden Systemen wie Tay wird es vollends kompliziert, wobei dieser Fall ins Strafrechtliche hineinreicht. Eine Gruppe von KI-Forschern, Philosophen, Theologen und Rechtswissenschaftlern hat sich in einem offenen Brief gegen die Schaffung des Status einer elektronischen Person gewandt, wie eine Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments sie dieses Jahr vorgeschlagen hat. Der Artikel „Streit um Rechte von Robotern“ stellt die unterschiedlichen Positionen dar. Er ist am 21. April 2018 in der Aargauer Zeitung erschienen und kann über www.aargauerzeitung.ch/leben/forschung-technik/streit-um-rechte-von-robotern-wer-haftet-wenn-etwas-schief-geht-132457958 aufgerufen werden.

Abb.: Wie gestaltet man eine elektronische Person?

Haben Roboter Rechte?

Dieser Frage geht Oliver Bendel in der Zeitschrift Edison nach, in der Ausgabe 2/2018, erschienen am 13. April 2018. Die zuständige Disziplin ist die Roboterethik. Während sich die Maschinenethik auf die maschinelle Moral und damit allenfalls verbundene Pflichten oder Verpflichtungen konzentriert, interessiert sich die Roboterethik auch für moralische Rechte von Maschinen, insbesondere von Robotern. Schon vor Jahrzehnten hat man über diese Frage nachgedacht, doch in letzter Zeit gibt es diesbezügliche Überlegungen und Forderungen, denen man als Ethiker etwas entgegensetzen muss. Denn Oliver Bendel ist der Meinung, dass Roboter keine Rechte haben, haben werden und haben sollen. In seinen Ausführungen zieht er Vergleiche mit Menschen, Tieren und Pflanzen (Tiere haben Rechte, Pflanzen nicht). Auf der Website heißt es zu dem Handelsblatt-Spross: „Edison ist das neue Magazin für alle, die sich für Elektromobilität, vernetztes Leben und nachhaltige Energiegewinnung interessieren. Für alle, die in einer Zeit der Umbrüche und des rasanten technischen Fortschritts Orientierung suchen. Für alle, die Haltung zeigen möchten. Kurz: Es ist das neue Magazin für die Generation E.“ Es kann über edison-magazin.handelsblatt.com/epaper/13.04.2018 bestellt werden.

Abb.: Auch Teddybären haben keine Rechte

Videos zur KI-Session

Am Rande der Handelsblatt-Jahrestagung „Strategisches IT-Management“ (15. bis 17. Januar 2018 in München) wurden Interviews mit den Vortragenden geführt und aufgezeichnet. Am zweiten Tag hatte zuerst Prof. Dr.-Ing. habil. Alois C. Knoll (Lehrstuhlinhaber für Echtzeitsysteme und Robotik, Technische Universität München) zum Human-Brain-Projekt der EU referiert, danach Dr. Martin Hofmann, Group CIO, Volkswagen AG über „Augmented Intelligence: AI in enterprise context“. Prof. Dr. oec. HSG Oliver Bendel (Professor für Wirtschaftsinformatik, Informationsethik und Maschinenethik, Hochschule für Wirtschaft FHNW) war auf „Die Ethik als Partnerin von Robotik und KI“ eingegangen. Im Video erläutert er, was Maschinenethik ist. Auf dem Panel hatten er, Prof. Dr.-Ing. habil. Alois C. Knoll, Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Leiter der Forschungsstelle RobotRecht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg) und Dr. Ole Wintermann (Senior-Projektleiter, Co-Founder, Blogger, Bertelsmann Stiftung) zum Thema „Sind intelligente Maschinen und Roboter die besseren Menschen?“ diskutiert. Auch dazu steht ein Video zur Verfügung. Alle Videos finden sich über veranstaltungen.handelsblatt.com.

Autonomes Fahren tötet

In Tempe (Arizona) ist am 19. März 2018 bei einem Unfall mit einem Uber-Roboterauto eine Frau ums Leben gekommen. Sie schob ihr Fahrrad, als sie die Fahrbahn betrat. Der Insasse des Fahrzeugs griff nicht ein. Philipp Vetter von der Welt war am 20. März 2018 im Gespräch mit Oliver Bendel. Der Informations- und Maschinenethiker plädiert seit Jahren dafür, hoch- und vollautomatisierten Individualverkehr in erster Linie auf Autobahnen stattfinden zu lassen. Dort wird seiner Ansicht nach Leben geschützt. Was Uber und Co. in amerikanischen Städten machen, hält er für leichtfertig, unabhängig vom aktuellen Fall. Immer wieder hat er sich auch ein Bild vor Ort gemacht, etwa in San Francisco, wo selbstständig fahrende Autos im dichtesten Verkehr anzutreffen sind. Er rät dazu, solche Tests einzustellen und sich auf die Beherrschung von Autobahnen – recht leicht – und Landstraßen – recht schwierig – zu konzentrieren. Der Beitrag „Autonomes Fahren tötet. Warum? Weshalb? Egal!“ wurde am 20. März 2018 veröffentlicht und ist über www.welt.de/wirtschaft/article174745972/Uber-Unfall-mit-selbstfahrendem-Fahrzeug-koennte-Technik-zurueckwerfen.html aufrufbar.

Abb.: Müssen Roboterautos in Städten verboten werden?

Schweizer für Gebühren – und Roboter?

„Eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten will an den Rundfunkgebühren festhalten.“ So meldete es der Tages-Anzeiger am 4. März 2018. Welche Rolle haben Social Bots, in bestimmten Zusammenhängen auch Meinungsroboter genannt, bei der No-Billag-Initiative gespielt? Ein Team der Hochschule für Wirtschaft FHNW hat dies untersucht. Prof. Dr. Stefan Gürtler (Medien- und Kommunikationsexperte) und Prof. Dr. Oliver Bendel (Informations- und Maschinenethiker und Experte für Chatbots) geben am 7. März 2018 über eine Medienmitteilung die Zahlen bekannt. Aus der Projektbeschreibung: „Soziale Medien gewinnen bei der öffentlichen Meinungsbildung an Bedeutung. Ebenso nimmt deren Beeinflussung durch technische Mittel zu. Verschiedene Untersuchungen haben das Ausmaß und das Gefahrenpotenzial von sogenannten Meinungsrobotern aufgezeigt, die … politische Diskussionen mit maschinell erzeugter Kommunikation überschwemmen. Eine freie Meinungsbildung ist unabdingbare Grundvoraussetzung für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Sie muss vor manipulativen Eingriffen geschützt werden. Ein erster Schritt zu ihrem Schutz ist die Erprobung eines algorithmischen Suchverfahrens, wie es bereits in anderen Ländern zur erfolgreichen Detektion von Meinungsrobotern eingesetzt wurde.“ Kann man von guten und bösen Meinungsrobotern sprechen? Das wäre noch zu diskutieren. Auf jeden Fall sind einige von ihnen Münchhausen-Maschinen. Ein ausführlicher Bericht folgt im Sommer dieses Jahres.

Abb.: Auch in Deutschland wird über die Gebühren diskutiert