Dobrindts Kommission legt Bericht vor

Die „Ethikkommission“, die Alexander Dobrindt eingesetzt hat, hat nach neun Monaten ihren Bericht vorgelegt. Einerseits ging es um datenschutzrechtliche und informationsethische, andererseits um maschinenethische Fragen im Kontext des automatisierten Fahrens. Die Kommission war, wie üblich in Deutschland, vor allem mit Vertretern von Interessengruppen besetzt, etwa von ADAC und Kirche. Philosophische Ethiker blieben in der Minderzahl. Laut finanznachrichten.de müssten Fahrzeughalter und -nutzer „grundsätzlich über Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten“ entscheiden dürfen. Die Zulassung von automatisierten Systemen sei nur vertretbar, „wenn sie im Vergleich zu menschlichen Fahrleistungen zumindest eine Verminderung von Schäden im Sinne einer positiven Risikobilanz verspricht“. „So müssten Sach- und Tierschäden bei Unfällen immer Vorrang vor dem Personenschaden haben.“ (finanznachrichten.de, 20. Juni 2017) Dies war bereits eine Vorgabe von Alexander Dobrindt gewesen. Grundsätzlich müssten, so die Zeitung, die Systeme so programmiert sein, dass es nicht zu Unfällen kommt. Genau dies ist aber nicht möglich, und nicht nur die Software ist das Problem, sondern auch die Hardware im weitesten Sinne. „Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen … strikt untersagt. Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt. Eine allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personenschäden kann vertretbar sein. Die an der Erzeugung von Mobilitätsrisiken Beteiligten dürfen Unbeteiligte nicht opfern“, heiße es in dem Bericht (finanznachrichten.de, 20. Juni 2017). Das Qualifizieren wird also abgelehnt (dies war auch eine Vorgabe des Bundesverkehrsministers), das Quantifizieren nicht grundsätzlich.