Über Gefängnisroboter

„Als Gefängnisroboter werden unterschiedliche Robotertypen bezeichnet, die in Gefängnissen verwendet werden bzw. verwendet werden können oder sollen.“ Mit diesen Worten beginnt ein Beitrag von Prof. Dr. Oliver Bendel, der am 8. August 2025 im Gabler Wirtschaftslexikon veröffentlicht wurde. Zu ihnen „gehören Serviceroboter wie Informationsroboter, Sicherheitsroboter, Reinigungsroboter, Transportroboter und Küchen- und Werkstattroboter sowie soziale Roboter mannigfaltiger Ausprägung“. Diese Typen werden im zweiten Abschnitt näher dargestellt, etwa auf diese Weise: „Sicherheits- und Überwachungsroboter entlasten oder ersetzen Gefängnisaufseher und Sicherheitskräfte und sorgen für die Sicherheit auf dem Areal, etwa indem sie Auffälligkeiten melden.“ Im dritten geht der Autor auf den Hintergrund ein und gibt Beispiele für den Einsatz: „Es finden sich Berichte ab 2011 über Sicherheitsroboter in Südkorea, die auffälliges Verhalten feststellen sollten. Diese sollten zudem als Medium zur Kommunikation zwischen Insassen und Aufsehern dienen. Ein Artikel von 2023 stellt ein für indische Gefängnisse ersonnenes automatisiertes Überwachungssystem vor, das die Möglichkeit bietet, die Anwesenheit der Insassen über ein Streaming-Portal zu markieren.“ Am Ende wird die ethische Perspektive eingenommen, auch unter Berücksichtigung einer Studie, die von Tamara Siegmann und Oliver Bendel im Jahre 2024 durchgeführt wurde. Der vollständige Beitrag ist über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gefaengnisroboter-123560 abrufbar.

Abb.: Ein Insasse